+++Update+++ Deutsche Aidshilfe zu Versorgungsengpass bei HIV-Medikament: Licht am Ende des Tunnels

Schlagwörter Medizin Prävention Service
© DAH | Bild: Renata Chueire

Dieser Beitrag wurde am 01.02.2024 unter aidshilfe.de ertsmals veröffentlich.
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Bundesgesundheitsministerium erklärt Versorgungsmangel bei einem wichtigen HIV-Medikament – dem einzigen, das auch als Schutz vor einer HIV-Infektion zugelassen ist. Zusätzliche Lieferungen angekündigt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat offiziell bekanntgegeben, dass bei dem HIV-Medikament mit den Substanzen Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil ein Versorgungsmangel besteht. Eine entsprechende Mitteilung wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das HIV-Medikament ist das einzige, das in Deutschland auch für die HIV-Prophylaxe PrEP („Prä-Expositions-Prophylaxe“) für Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko zugelassen ist.

Die Deutsche Aidshilfe begrüßt die Erklärung des Versorgungsmangels. Dazu sagt DAH-Vorstand Stefan Miller:

„Es ist ein wichtiges Zeichen, offiziell festzustellen, was längst unübersehbar ist: ein dramatischer Versorgungsausfall bei einem wichtigen HIV-Medikament. Die Folgen sind bereits fatal: Wir müssen mit vermeidbaren Neuinfektionen rechnen, Therapieumstellungen belasten die Menschen, die mit HIV leben. Dieser Notlage gilt es mit aller Kraft entgegenzuwirken.“

Schrittweise Entspannung?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zudem heute an einem Runden Tisch zur PrEP-Versorgung angekündigt, dass ab sofort zusätzliche Medikamentenlieferungen von zwei Herstellern zu erwarten sind. Wenn diese Lieferungen tatsächlich erfolgen, würde sich die Situation in den nächsten Wochen deutlich entspannen.

„Dank der gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten ist jetzt Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Wann sich die Versorgungslage wieder vollständig normalisieren wird, lässt sich zurzeit aber noch nicht sagen“, erklärt DAH-Vorstand Stefan Miller.

Krankenkassen müssen Kosten übernehmen

Um rasche Verbesserung der Versorgung zu ermöglichen, sollten die Krankenkassen zudem die Kostenübernahme für alle verfügbaren Präparate zusichern – auch für importierte Medikamente und für das deutlich teurere Original-Präparat. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sollte die Kostenübernahme unverzüglich offiziell bestätigen, damit Ärzt*innen und Apotheker*innen keine Angst vor finanziellen Verlusten haben müssen. Diese Sorge kann ein großes Hemmnis bei der Verschreibung und Aushändigung der jeweils verfügbaren Präparate sein.

Der offiziell erklärte Versorgungsmangel ermöglicht den Ländern, Importe des Medikaments zu erlauben. Welche Rolle dies angesichts der angekündigten Lieferungen noch spielt, ist zurzeit ungewiss.

Versorgungskrisen in Zukunft vermeiden

Nach dem Ende der aktuellen Krise muss es dann darum gehen, die Ursachen zu bestimmen und ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden, auch angesichts von ähnlichen Lieferengpässen bei anderen Medikamenten in den letzten Jahren. Dabei spielen wahrscheinlich auch die Konzentration auf relativ wenige Hersteller und die deutsche Preispolitik bei Generika eine Rolle.

„Dass ein lebenswichtiges Medikament in Deutschland plötzlich nicht mehr verfügbar ist, darf sich nicht wiederholen. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, das zu verhindern“, sagt DAH-Vorstand Stefan Miller.

Die PrEP ist eine wichtige Säule der Prävention

Die HIV-Prophylaxe PrEP ist in Deutschland seit 2019 Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Etwa 40.000 Menschen nutzen sie nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts. In der Fachwelt herrscht Einigkeit, dass sich noch deutlich mehr Menschen mit der PrEP vor einer HIV-Infektion schützen könnten und dass sich so die Zahl der Neuinfektionen weiter senken ließe. Die Deutsche Aidshilfe arbeitet im Rahmen ihrer Präventionsarbeit seit Jahren daran, die PrEP noch bekannter zu machen und deren Akzeptanz zu steigern.

„Um Menschen diese Schutzmethode nahezubringen braucht es jedoch eine verlässliche Verfügbarkeit des Medikaments“, betont DAH-Vorstand Stefan Miller.

+++Update zu Verpackungsgrößen und Abgabmengen+++

Falls ihr ein Rezept für 30 Tabletten FTC+TDF haben solltet, aber Apotheker*innen sagen, dass sie nur 90er-Packungen haben und die nicht an euch abgeben können, dann weist sie auf die Möglichkeit der Teilmengenabgabe und das Kürzel TMA hin.

Apotheken können nämlich zum Beispiel aus einer Schachtel mit 3 Dosen mit jeweils 30 Tabletten problemlos eine Dose herausnehmen und abgeben. Das heißt „Auseinzelung“.

Über die Formalitäten informiert dieser Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/23-01-2024/neues-kuerzel-fuer-teilmengenabgaben

Es gibt zwar kein Recht auf diese Auseinzelung, aber sie ist möglich und viele Apotheken praktizieren sie auch.

Umgekehrt dürfen Apotheken auch bei einer Verschreibung von 90 Stück (3 Dosen in einer Schachtel) 3 einzelne Packungen zu je 30 Stück abgeben, und ihr müsst trotzdem nur einmal die Zuzahlung leisten (wie sonst bei einer 90er-Packung): https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/29/neue-zuzahlungsregel-ab-1-februar.

Und noch mal der Tipp: Lasst euch ein E-Rezept ausstellen – ein solches Rezept kann in Rücksprache zwischen Apotheke und Praxis schnell geändert werden, falls erforderlich.